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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - L 7 AS 88/11 B   

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https://dejure.org/2011,19202
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - L 7 AS 88/11 B (https://dejure.org/2011,19202)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.04.2011 - L 7 AS 88/11 B (https://dejure.org/2011,19202)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. April 2011 - L 7 AS 88/11 B (https://dejure.org/2011,19202)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - L 7 AS 88/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 Rn. 16 juris) ist im vorliegenden Fall eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1005 i.V.m. Nr. 1002 VV RVG angefallen.
  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 3/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr - anwaltliche Mitwirkung - Vorlage von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - L 7 AS 88/11
    Zur Begründung verweist der Beschwerdeführer u. a. auf die Entscheidung des BSG vom 02.010.2008 (B 9/9a SB 3/07 R).
  • SG Duisburg, 16.11.2016 - S 49 AS 2641/14

    Verpflichtung zur Übernahme einer Erledigungsgebühr im Rahmen der

    An diese Rechtsprechung anknüpfend hat das LSG Nordrhein-Westfalen einschränkend ausgeführt, dass wenn ein Rechtsanwalt ein Energieversorgungsunternehmen angeschrieben hat und die schriftliche Auskunft bei der Behörde eingereicht hat, erst eine zusätzliche telefonische Erläuterung für die Notwendigkeit der Aufschlüsselung der Jahresrechnung hinsichtlich des Verbrauchs von Haushalts- und Heizstrom das Entstehen einer Erledigungsgebühr rechtfertigt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 01.04.2011 - L 7 AS 88/11 B, juris, Rn. 23).
  • SG Gelsenkirchen, 13.08.2021 - S 51 R 799/18
    Auch wenn der Rechtsanwalt bei streitigen Unterkunfts- und Heizkosten eine Stellungnahme des Energieversorgungsunternehmens schriftlich anfordert und telefonisch die Notwendigkeit der Aufschlüsselung der Jahresrechnung erläutert, so fällt eine Erledigungsgebühr an (LSG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 1.4.2011 - L 7 AS 88/11 B).
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